Coronavirus: Empfehlungen für Sportvereine und Verbände

13. März 2020, Salzburg – Die Bundesregierung trifft laufend Vorkehrungen gegen die Ausbreitung der Pandemie. Da die Situation auch den Sport im Land Salzburg betrifft, dürfen wir euch über die getroffenen Maßnahmen und ausgesprochenen Empfehlungen informieren:

Erlass § 15 Epidemigesetz

Es liegt ein Erlass des Gesundheitsministeriums, für Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz, vor:
Mit diesem Erlass wird geregelt, dass Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern vorerst bis 3. April 2020 untersagt werden. Zu beachten ist, dass dabei die tatsächlich anwesende Personenanzahl (inkl. z.B. Betreuer und Sportler) ausschlaggebend ist, nicht z.B. das theoretische Fassungsvermögen einer Veranstaltungsörtlichkeit. Die Verantwortung für die Durchführung einer Veranstaltung liegt immer beim Veranstalter. Sollten sich Fragen zur Besucheranzahl oder zur Durchführung der Veranstaltung ergeben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).

Es darf auch mitgeteilt, dass der Salzburger Landeseinsatzstab für kleiner Veranstaltungen empfiehlt:

  • Derartige Veranstaltungen sollen grundsätzlich ausgesetzt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
  • Bei zwingender Notwendigkeit ist nach der „COVID-19 Checkliste für Veranstaltungen“ des Landes Salzburg vorzugehen.

Weitere Empfehlungen

Soziale Kontakte auch im Sport einschränken
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.

Die Salzburger Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Sportunion empfehlen ebenfalls ihren Mitgliedsvereinen die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Diese Maßnahme soll dabei helfen die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu bremsen. Die Präsidenten der Dachverbände appellieren an die Eigenverantwortung der Vereinsverantwortlichen.

Auch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport hat darüber hinaus folgende Informationen zu den Auswirkungen auf Sport-Veranstaltungen und Empfehlungen öffentlich gemacht:

Werden die Kosten für Eintrittskarten abgesagter Veranstaltungen refundiert?
Das ist von Fall zu Fall zu entscheiden und richtet sich in erster Linie nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Der Kaufpreis von Tickets für das Test-Länderspiel Österreich vs. Türkei und das Europa-League-Duell LASK vs. Manchester United wird zurückerstattet.

Werden bereits bezahlte Startgelder rückerstattet?
Auch hier kann nur die Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter Klarheit bringen. Die Organisatoren des Vienna City Marathons werden mit einem Kompensationsangebot an alle angemeldeten LäuferInnen herantreten.

Sollen Vereine angesetzte Trainings- und Kurseinheiten, insbesondere für ältere Menschen, absagen?
Unter der Prämisse, dass die Maßnahmen im Erlass gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz eingehalten werden, trifft der Verein/Veranstalter die Letztentscheidung in Eigenverantwortung. Bei jeder Entscheidungsfindung sollten auch immer Hinweise miteinbezogen werden, wonach es von großem Nutzen sei, die Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken, um die Weiterverbreitung von COVID-19 (corona virus disease 2019) bestmöglich eindämmen zu können.

Welche zusätzlichen Maßnahmen kann ein Verein/Veranstalter treffen, um das Risiko für Teilnehmer und Zuschaue zu minimieren?
Hierzu hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Checklist zur Risikobewertung von Veranstaltungen veröffentlicht. Daraus lassen sich Risikofaktoren und Präventivmaßnahmen ableiten. Auch die empfohlenen allgemeinen Hygienemaßnahmen sind auf dieser Homepage anschaulich gemacht.

Wir dürfen außerdem auf die allgemeinen Verhaltensregeln aufmerksam machen:

  • Regelmäßig Hände gründlich waschen, mit warmem Wasser und Seife.
  • Wenn das nicht möglich ist, Desinfektionsmittel verwenden.
  • Händeschütteln und Begrüßungsbussi vermeiden.
  • Große Menschenansammlungen meiden.
  • Besondere Rücksicht und sorgfältige Handhygiene bei Kontakt mit älteren Menschen, chronisch kranken oder immunschwachen Personen.
  • Niemanden anhusten oder anniesen, sondern in ein Papiertaschentuch oder wenn nötig in die Ellenbeuge.
  • Nicht in betroffene Gebiete reisen.
  • Bei Symptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben und den Hausarzt telefonisch kontaktieren, nicht gleich in die Praxis gehen.
  • Telefonhotlines rund um die Uhr: 1450 und AGES unter 0800 555 621

Sollten vonseiten der Bundesregierung weitere Maßnahmen getroffen werden, versuchen wir euch umgehend zu informieren!

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Mag. Walter Pfaller
Landessportdirektor