01. Juli 2020 – Mit Inkrafttreten der 6. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung entfallen praktisch alle Einschränkungen unseres Trainingsbetriebes. Die Abstands- und Hygieneregeln sind immer noch einzuhalten. Aktuelle Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Karate-Training ab 1. Juli 2020 von KARATE AUSTRIA:
Einverständniserklärung (dringend empfohlen)
KARATE AUSTIRA App für die Anwesenheitslisten