Update Coronakrise: Verordnung Lockerung Sportbetrieb

01. Mai 2020 – Nach tagelangem Warten ist es nun endlich soweit: die Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht und wir können Sie über die ersten Schritte des Hochfahrens im Breitensportbereich informieren. Wir haben uns bemüht erste Fragen auf Basis der Verordnung in Abstimmung mit dem Sportministerium zu klären.

Zusammengefasst können ab sofort Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass Mannschaftssportarten vorerst nicht ausgeübt werden – auch nicht im Einzeltraining. Kampfsportdisziplinen ohne Körperkontakt (z.B. Kata Karate, Lubki) dürfen bereits ausgeübt werden.

Der Mindestabstand bei der Sportausübung von zwei Meter muss eingehalten werden. Weiters dürfen geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (bei Kindern sechs und eine Aufsichtsperson). ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber sowie Fragen rund um das Hochfahren des Sports und zur Coronakrise finden Sie auf der Website von Sport Austria:

sportaustria.at

Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Karate-Training im Freiluftbereich ab 1. Mai (aktualisiert am 15. Mai) 2020 von KARATE AUSTRIA:

karate-austria.at/de/covid19

ORF Sport am Sonntag vom 03.05.2020

ORF Salzburg heute vom 30.04.2020

olympia.at vom 30.04.2020

Presseberichte

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